Der Schwerpunkttitel baut auf dem Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie auf und qualifiziert für die spezialisierte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung älterer Menschen.
Massgebend sind das Weiterbildungsprogramm des SIWF (Anhang 2 zum Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie) sowie die Weiterbildungsordnung (WBO) der FMH. Die nachstehende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen; verbindlich sind ausschliesslich die Originaldokumente.
Nachzuweisen sind mindestens 60 Stunden (Credits) theoretische Weiterbildung. Davon sind mindestens 40 Credits in den anerkannten regionalen Weiterbildungskursen der SGAP zu erwerben, die übrigen Credits in weiteren, von der SGAP anerkannten Kursen freier Wahl. Der SGAP-Weiterbildungskurs dauert zwei Jahre und umfasst 14 Module. Credits der theoretischen Weiterbildung können nicht gleichzeitig für den Facharzttitel und den Schwerpunkt angerechnet werden.
Die Schwerpunktprüfung der SGAP besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil findet in der Regel im November statt, der mündliche Teil Ende April / Anfang Mai. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkttitels.
Strukturierte Weiterbildung in Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie bieten die alterspsychiatrischen Kliniken im Kanton Bern an, unter anderem die Universitätsklinik für Alterspsychiatrie und Psychotherapie der UPD sowie das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM). Die aktuelle, anerkennungsrelevante Liste der Weiterbildungsstätten und ihrer Kategorien wird im Weiterbildungsstätten-Register des SIWF geführt.
Verbindlich sind allein das Weiterbildungsprogramm des SIWF und die WBO der FMH. Bitte konsultieren Sie für Anmeldung, Fristen und Detailbestimmungen stets die Originalquellen.