Die BEGAP bündelt die fachlichen Stimmen der Alterspsychiatrie im Kanton Bern – institutionsübergreifend und nahe an der Versorgungspraxis.
Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie (BEGAP) ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen und – wo sinnvoll – interdisziplinären Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern sowie der niedergelassenen Schwerpunkttitelträgerinnen und -träger.
Sie versteht sich als schlanke, freiwillige Fachgesellschaft ohne eigene Geschäftsstelle. Ihre Arbeit findet in den Plenarsitzungen und im Vorstand statt; Geschäfte werden konsensorientiert behandelt.
Der Vorstand setzt Prioritäten, bereitet die Geschäfte der Plenarsitzung vor und vertritt die BEGAP nach aussen. Er wird zurzeit als Co-Präsidium durch Thomas Wirth und Dr. med. Tilo Stauch geführt. Die Funktion ist ehrenamtlich und vorwiegend koordinierender Natur.
Mitglied des Kollegiums kann werden, wer den Schwerpunkttitel Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie trägt oder anstrebt, sowie Fachpersonen aus anderen Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, die wesentlich zur psychiatrischen Versorgung im Kanton Bern beiträgt. Aufnahmegesuche werden formlos über ein Mitglied des Vorstands an die Plenarsitzung gerichtet.
Geltende Fassung. Eine Revision zur Aktualisierung der Behördenbezeichnung (GEF → GSI) und zur formellen Verankerung des Co-Präsidiums ist in Vorbereitung.
Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie (BEGAP) ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen, eventuell interdisziplinären Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern sowie der niedergelassenen Schwerpunkttitelträgerinnen und -träger.
Die BEGAP stellt sich die Aufgabe,
* Die frühere Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern heisst seit 2022 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).
Mitglied des Kollegiums kann werden, wer Schwerpunkttitelträgerin oder -träger Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie ist oder diesen Titel anstrebt, sowie Personen aus anderen Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, die wesentlich zur psychiatrischen Versorgung im Kanton Bern beiträgt.
Die Plenarsitzung wird minimal viermal jährlich vom Vorstand einberufen. Bei Beratungen und Beschlüssen ist Konsens anzustreben. Gegebenenfalls kann es zu Mehrheits- und Minderheitsanträgen respektive -beschlüssen kommen. Gestimmt und gewählt wird offen nach absolutem Mehr. Die Erhebung eines Mitgliederbeitrags ist möglich.
Zusammensetzung
Amtsdauer – Die Amtsdauer des Vorstands beträgt im Allgemeinen zwei Jahre und fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Wahlen beziehungsweise die Bestätigung finden alle zwei Jahre statt. Die Mehrheit der Mitglieder (absolutes Mehr) kann auch ausserordentlich den Antrag auf Neuwahlen stellen.
Aufgaben
Kompetenzen
Regelmässige Beziehungen bestehen insbesondere zu folgenden Behörden und Vereinigungen: