Über uns

Die Gesellschaft

Die BEGAP bündelt die fachlichen Stimmen der Alterspsychiatrie im Kanton Bern – institutionsübergreifend und nahe an der Versorgungspraxis.

Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie (BEGAP) ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen und – wo sinnvoll – interdisziplinären Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern sowie der niedergelassenen Schwerpunkttitelträgerinnen und -träger.

Sie versteht sich als schlanke, freiwillige Fachgesellschaft ohne eigene Geschäftsstelle. Ihre Arbeit findet in den Plenarsitzungen und im Vorstand statt; Geschäfte werden konsensorientiert behandelt.

Vorstand

Der Vorstand setzt Prioritäten, bereitet die Geschäfte der Plenarsitzung vor und vertritt die BEGAP nach aussen. Er wird zurzeit als Co-Präsidium durch Thomas Wirth und Dr. med. Tilo Stauch geführt. Die Funktion ist ehrenamtlich und vorwiegend koordinierender Natur.

Mitgliedschaft

Mitglied des Kollegiums kann werden, wer den Schwerpunkttitel Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie trägt oder anstrebt, sowie Fachpersonen aus anderen Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, die wesentlich zur psychiatrischen Versorgung im Kanton Bern beiträgt. Aufnahmegesuche werden formlos über ein Mitglied des Vorstands an die Plenarsitzung gerichtet.

Statuten

Statuten und Geschäftsordnung

Geltende Fassung. Eine Revision zur Aktualisierung der Behördenbezeichnung (GEF → GSI) und zur formellen Verankerung des Co-Präsidiums ist in Vorbereitung.

1. Name

Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie (BEGAP) ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen, eventuell interdisziplinären Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern sowie der niedergelassenen Schwerpunkttitelträgerinnen und -träger.

2. Ziel und Zweck

Die BEGAP stellt sich die Aufgabe,

  • die Interessen der Alterspsychiatrie, ihrer Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen wahrzunehmen und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten;
  • den Meinungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen, sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern, gemeinsame Haltungen zu entwickeln und Kooperation zu fördern;
  • zu aktuellen alterspsychiatrischen Themen Stellung zu beziehen;
  • die GEF* in Belangen der Alterspsychiatrie zu beraten und einen institutionalisierten Kontakt zur GEF sicherzustellen;
  • den Kontakt zu anderen Vereinigungen der alterspsychiatrischen Versorgung wahrzunehmen;
  • die postgraduale Weiterbildung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie gemäss den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der FMH durchzuführen.

* Die frühere Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern heisst seit 2022 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).

3. Mitgliedschaft

Mitglied des Kollegiums kann werden, wer Schwerpunkttitelträgerin oder -träger Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie ist oder diesen Titel anstrebt, sowie Personen aus anderen Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, die wesentlich zur psychiatrischen Versorgung im Kanton Bern beiträgt.

4. Organe

4.1 Plenarsitzung

Die Plenarsitzung wird minimal viermal jährlich vom Vorstand einberufen. Bei Beratungen und Beschlüssen ist Konsens anzustreben. Gegebenenfalls kann es zu Mehrheits- und Minderheitsanträgen respektive -beschlüssen kommen. Gestimmt und gewählt wird offen nach absolutem Mehr. Die Erhebung eines Mitgliederbeitrags ist möglich.

4.2 Vorstand

Zusammensetzung

  • Vorsitzende oder Vorsitzender
  • stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender
  • weitere Mitglieder können durch die Plenarsitzung gewählt werden

Amtsdauer – Die Amtsdauer des Vorstands beträgt im Allgemeinen zwei Jahre und fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Wahlen beziehungsweise die Bestätigung finden alle zwei Jahre statt. Die Mehrheit der Mitglieder (absolutes Mehr) kann auch ausserordentlich den Antrag auf Neuwahlen stellen.

Aufgaben

  • Setzen von Prioritäten für die Arbeit der BEGAP
  • Triage eingehender Geschäfte
  • Vorbereitung von Geschäften für die Plenarsitzung
  • Nachbearbeitung der Geschäfte
  • Vertretung der BEGAP nach aussen
  • Sicherstellen des Kontakts zu relevanten Organisationen

Kompetenzen

  • Bei Geschäften, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Plenarsitzung aufgeschoben werden können, handelt der Vorstand bei geringer Bedeutung in eigener Kompetenz; bei grundsätzlicher Bedeutung beruft er eine ausserordentliche Plenarsitzung ein.
  • Beizug von Expertinnen und Experten zur Bearbeitung einzelner Geschäfte.

5. Verbindungen

Regelmässige Beziehungen bestehen insbesondere zu folgenden Behörden und Vereinigungen:

  • Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern mit ihren entsprechenden Stellen
  • Schweizerische Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie (SGAP)
  • Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP)
  • Bernische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (BGPP)

→ Verbindungen mit Links